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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Organisationsverschulden, schuldhafte Pflichtverletzung etc. | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 412116 | ||
Datum | 29.06.2007 13:37 MSG-Nr: [ 412116 ] | 5636 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Zumindest der Begriff Organisationsverschulden ist in Feuerwehrkreisen seit dem legendäen Fall eines TLF, das nach einer Reparatur leer (Löschwasser) in die Fahrzeughalle gestellt wurde und dadurch bei einem Einsatz dann keine wirksame Hilfe mehr leisten konnte, bekannt. Hast du dazu nähere Angaben? MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ![]() ICQ-Nummer: 320-028-330 | ||||
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