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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Ausbildung im Umgang mit Tieren.....? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 411825 | ||
| Datum | 28.06.2007 11:13 MSG-Nr: [ 411825 ] | 6256 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jan Kunig neee...., alle Wildtiere stehen hier ! In der Überschrift der Liste steht: "Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen" nicht Wildtiere. Laut Wikipedia: Als Wildtiere bezeichnet man in der Regel wildlebende Tiere, die im Gegensatz zu den Haustieren nicht domestiziert sind. Dieser Begriff schließt zwar das jagbare Wild mit ein, ist aber viel umfassender. Unter Wild versteht man Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen Jetzt ist aber gut damit! Und bei Wildtieren läufts meist darauf hinaus das der Jäger das Problem für dich als Feuerwehr zwar löst, aber ... Und auch hier gibts Ausnahmen: Ich kenne einen Jäger, der hat einen angefahrenen Wildschwein-Frischling beim Tierarzt operieren lassen und aufgepeppelt.... Magnus | ||||
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