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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAltersregelung Hessen8 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen411427
Datum26.06.2007 16:01      MSG-Nr: [ 411427 ]4749 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyHallo!

Mittlerweile ist ja in Hessen ein Verbrleiben im Dienst bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ärztliche Untersuchung. Wer hat praktische Erfahrungen mit dieser Altersregelung?


Ganz Niedersachsen :-)
Hier ist die Altersgrenze schon immer bei 62 Jahren, und eine Untersucheung ist nur erforderlich, wenn man der Meinung ist, immer noch mit unter Atemschutz vorgehen zu müssen.

Gruß
Heinrich



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