News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vorgaben für das vergeben von Führerscheinen | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 411098 | ||
Datum | 24.06.2007 22:54 MSG-Nr: [ 411098 ] | 4555 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Herwig Bei uns in der Feuerwehr werden im Jahr für jeden Löschzug Führerscheine vergeben. Meine Frage ist nun wer erfüllt die Forraussetzung solch einen zuerhalten und ob es dazu irgendwelche Stellungnahmen von den Fwdven gibt. Nein. Gibt es nicht. Sinnvollerweise geht man nach Tagesverfügbarkeit, Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Prüfung,... Wenn der Schein allerdings an den Schwippschwager des Wehrführers oder den vergeben wird, der am Tag der offenen Tür die besten Bratwürste brät kann der Wehrführer das so machen. Er muß das gegenüber der Gemeinde ggfs. verantworten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|