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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.

Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.

In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.

Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.

Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaV-KTW-MTF oder EL-KTW?20 Beiträge
AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW410103
Datum19.06.2007 14:34      MSG-Nr: [ 410103 ]5678 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeWie lagerst du einen Patienten mit einer Atemstörung? Mir würden die alten Tragen nach DIN 13025 schon reichen. Die Tragen nach DIN 13024 sind einfach etwas wenig.

Da stimmt, kann man aber in der Regel durch das Austauschen einer Trage beheben.

Zu deinen weiteren AUsfürhungen kann ich dir nur zustimmen. Allerdings gibt es durchaus Sanitätsdienste, wo kein geeigneter Behandlungsraum vorhanden ist und deswegen ein Fahrzeug als solcher dienen muss.

Transportfahrzeuge bei Sanitätsdiensten machen auch nur dann Sinn, wenn man sie als solche nutzen kann. Also Verantsaltungstransporte fahren kann. Es gibt durchaus Gliederungen, die das mit einem KTW-4 machen.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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