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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erkrankung durch Zecken nach Feuerwehreinsatz wer zahlt? | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 409285 | ||
Datum | 15.06.2007 15:25 MSG-Nr: [ 409285 ] | 5296 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Hilbert ich würde sagen die Feuerwehrkasse, da es eine Diensterkrankung ist. Eine was??? Geschrieben von Michael Hilbert Meines Wissens müsste man aber nachweisen, dass die Zecke mit folgender Krankheit durch die Einsatztätigkeit entstanden ist. Aber ich denke dass sollte dann kein Problem sein, Du denkst falsch, weil die Gerichte da bislang überwiegend anderer Auffassung sind. Um einen arbeitsunfall zu begründen ist der Zeitpunkt des Aufspringens der Zecke maßgeblich, nicht wann sie zugebissen hat oder wann man es entdeckt. Du müsstest nachweisen, dass die Zecke im Feuerwehrdienst aufgesprungen ist und nicht vorher im Garten. Das wird in der Regel schwierig bis unmöglich. Grundsätzlich gibt es zu dem Thema einige Urteile, u.a. vom Bayerischen Landessozialgericht. Geschrieben von Michael Hilbert ich denke dass sollte dann kein Problem sein, außer Du bist Waldarbeiter und ohnehin den ganzen Tag im "grünen" aber dann wäre es wohl eine Berufskrankheit. Du möchtest dich erkundigen, was eine Berufskrankheit ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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