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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Sprechfunker, ein muss ???89 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen409266
Datum15.06.2007 13:52      MSG-Nr: [ 409266 ]27864 x gelesen

Hi,

korrigiert mich, wenn ich mich irre. Mein Kenntnisstand für Hessen ist folgender:

- um am BOS Sprechfunkverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht man eine Sprechfunkberechtigung. Die erhält man nach bestandenem Lehrgang

- um als AGT vernünftig eingesetzt werden zu können, muss man auch funken

- damit man also als AGT vernünftig eingesetzt werden darf, muss man funken dürfen

Sollte ich mit These 1 falsch liegen, habe ich nichts gesagt. Wenn nicht, dann stimmt zumindest für Hessen (ich denke für Thüringen gilt das selbe) die Aussage, dass man als AGT nur rechtmäßig eingesetzt werden darf, wenn man auch funken darf ;).
Den Lehrgang kannst Du auch vorher machen. Da nimmt man selten aktiv am öffentlichen BOS Funk teil. Insofern hat die zuständige Stelle Deines Landkreises grundsätzlich recht.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007
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