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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil gegen Brandstifter (FA) gesprochen - viereinhalb Jahre48 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg409009
Datum13.06.2007 22:38      MSG-Nr: [ 409009 ]14000 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Josef Mäschle

Nur, wenn man dies zulässt.

Genau, keine FF ist gezwungen jeden Bewerber aufzunehmen. In BaWü besteht gem. § 10 Abs. 3 kein Rechtsanspruch zur Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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