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Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:

Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de

Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
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RubrikAusbildung zurück
ThemaVerbandsführer-Lehrgänge33 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW408924
Datum13.06.2007 16:21      MSG-Nr: [ 408924 ]13924 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Matthias OttDas IdF bietet wiederum einen verbandsführer (scheinbar nur für FF/BF) an, der auf den Zugführer folgt und 5 Tage dauert.

Zu dem jedoch seit einiger Zeit einen F/B V Teil 2 (Einführung in die Stabsarbeit) gehört und man auch nur zum Brandoberinspektor befördert wird, wenn man beide Teil erfolgreich absolviert hat.

vergleiche F/B V - Teil 1
F/B V- Teil 2

Geschrieben von Matthias OttKann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet?

Vermutlich um die richtigen "Voraussetzungen" für den Lehrgang zu schaffen? :-)
Das IdF weist bei diesem Lehrgang auch daraufhin, dass es sich zur Lehrgangsvorbereitung eine intensive Durcharbeitung von gewissen Arbeitsblättern im Vorfeld. Dieser Hinweis ist bei den vorherigen Führungslehrgängen nicht vorhanden (obwohl er teilweise durchaus angebracht wäre...), offenbar hat man wohl negative Erfahrung in der Vergangenheit gemacht.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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