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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaWie lange ist man RettSan ?14 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar408808
Datum13.06.2007 08:18      MSG-Nr: [ 408808 ]6099 x gelesen

Geschrieben von Dirk JaniakAber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können?

Wie gesagt, das ist relativ egal, theroretisch brauchst du die Weiterbildung ...

Geschrieben von Dirk JaniakWürde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden?

In der Tat sehr kompliziert, da es 16 verschiedene Auffassungen gibt.
Unmöglich scheint es aber nicht

Blick ins RettAssG §2 Absatz 2 sagt

(2) Eine außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworbene
abgeschlossene Ausbildung erfüllt die Voraussetzung nach Abs.1 Nr.1,
wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes anerkannt wird.


und jetzt geht der Kampf um die Anerkennung los... wieviel Klinik mit welchen Inhalten, welche Theorie, wieviel praktische Ausbildung etc

imo könnte es passieren das du die Prüfung wieder ablegen müsstet
aber das bekommt man erst raus wenn man es beantragt


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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