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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407917
Datum08.06.2007 13:16      MSG-Nr: [ 407917 ]211046 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Geschrieben von Adrian RidderGebrauch: Jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes vom Anlegen bis zum Ablegen.

    Einsatz: Die Gesamtzeit aller Maßnahmen und Tätigkeiten von Einsatzkräften an einer Einsatzstelle"

    Für mich heißt dass, dass ein Flaschenwechsel an der E-Stelle nach o.g. Definition nicht zulässig ist, da nach Gebrauch der PA zu prüfen ist. Die Sinnhaftigkeit bzw. Umsetzbarkeit sei dahingestellt...


    das widerspricht dann aber allen bisherigen Diskussionen, die ich zu dem Bereich bisher gehört habe und man könnte sofort alle Flaschenlagerungen (auch in GW-A) bzw. Flaschentransporte zur Versorgung von Einsatzstellen einstellen.
    Dass die weit überwiegende Anzahl von Flächenkreisen das sowieso niemals hinbekommen, ist das nächste Problem...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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