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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Persönliche Schutzausrüstung
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen407784
Datum07.06.2007 14:41      MSG-Nr: [ 407784 ]210956 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Hallo,

    Geschrieben von Lars TiedemannDoch, das wird hier geregelt. Große Hitze hast Du halt auch mal bei einem Einsatz.
    Wenn Du meinst "das macht nichts", kannst Du das Gerät für einen weiteren Durchgang nutzen.
    Willst Du auf der sicheren Seite sein, läßt Du´s erst einmal in einer Werkstatt prüfen.


    ... ich habe bei > 90% aller Brandeinsätze bei den man PAs verwendet, keine "große Hitze" im Sinne Forderung der Hersteller der PA für eine eingehende Untersuchung des LA.

    ... weil wenn ich diese hätte sollte ich auch direkt danach mir Gedanken machen ob meine PSA noch nutzbar ist (von wegen Membrane oder Reflexstreifen) oder ausgesondert gehört.

    ... und ein PA mit dem einer gestürzt ist oder einem FO ausgesetzt war wird mit Sicherheit hier an der gleichen E-Stelle nicht nochmal eingesetzt (der Träger im Regelfall auch nicht ...)

    .. nun kann man sich hartnäckig streiten was unsicherer ist: einen übungsmäßig verwendeten PA ohne Prüfung in der AGW wieder einzusetzen oder einen PA an der E-Stelle zwei Mal zu tragen ... dafür wandert der aber nach jedem Mal (egal ob Einsatz oder Übung) in der Atemschutzwerkstatt ans Prüfgerät. Ich halte mehr von der zweiten Lösung (ohne sie - mangels Tausch-LAs auf den Fzg. - regelmäßig anzuwenden).

    Gruss
    Gerhard



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