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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407735
Datum07.06.2007 12:11      MSG-Nr: [ 407735 ]211232 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Geschrieben von Peter SchmidEs gibt Gemeinden, da jammert der Bürgermeister, weil er auf den Fahrzeugen nach 10 Jahren "einwandfreie" Reifen austauschen muss. So sieht die Realität mancherorts aus.

    Ich wiederhole mich: Nicht die Feuerwehr, oder deren Kdt. ist verantwortlich für die Aufstellung einer geeigneten Feuerwehr, sondern die Gemeinde.

    Wenn der Kdt belegen kann, dass er aufgrund der Rechtslage den Einsatz nicht mehr verantworten kann, dann ist er gut beraten, das nach Erkennen der Problematik und fehlender Bereitschaft der Gemeinde daran was zu ändern, sein Amt niederzulegen bzw. die Feuerwehr/das Fahrzeug oder was auch immer ausser Dienst zu nehmen.

    Ist natürlich schwierig, wenn das Fzg vorher schon 3 mal ersatzbeschafft wurde und nun in der 3. JF Unterabteilung immer noch "wertvolle" Dienste leistet. Da kommt sich irgendwann sicher jeder BM verarscht vor... (außer der hat da jeweils zugestimmt..)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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