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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? | 163 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 407728 | ||
Datum | 07.06.2007 11:52 MSG-Nr: [ 407728 ] | 211404 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Dann hast de 100 und mehr Ortsbrandmeister, Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie den Kreisbrandmeister gegen Dich...! Von den AGW der zentralen Werkstatt mal ganz zu schweigen! ("Können wir nicht, keine Zeit, Werkstatt zu klein....") Ich kenn das alles, aber ICH würde die Verantwortung dafür nicht tragen wollen - und mich wundert immer wieder wieviele das trotz besseren Wissens einfach tun... Gleiche Probleme wie mit - Ausstattung mit PSA - Aus- und Fortbildung z.B. der Geräteträger - G 26.3 (ehrlich... was war das in Bayern für ein Sturm im Wasserglas, als die Mediziner so langsam zu begreifen bekommen haben, was ggf. Gefälligkeitsuntersuchungen für sie ganz persönlich bedeuten könnten, wenns danach zu Problemen mit der Gesundheit im Einsatz kommt und das auch nur evtl. auf sie zurückfallen könnte) - Einsatz mit zu wenigen Kräften uvm. Ich kann allen Funktionsträger der betroffenen Feuerwehren nur immer wieder raten, lest mal Abschnitt 4 der FwDV 7 (2002) nochmal genau durch... - und dann erklärt mir mal, wo sich in der Kette der Herr KBM/KBI/KBR wiederfindet.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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