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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407669
Datum06.06.2007 23:31      MSG-Nr: [ 407669 ]211860 x gelesen
Infos:
  • 07.06.07 Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • 06.06.07 Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004

  • Geschrieben von ---Gerhard Bayer---
    ... wo soll denn das derart allgemeingültig stehen ?

    Das steht so in dem Schreiben des StMI das der Herr Misterialrat
    Dipl.-Ing. Dolle unterschrieben hat.
    hierin steht:

    In folgenden Fällen darf die Wiederherstelltung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden:
    - Der Pressluftatmer wurde im Brandeinsatz oder bei "heißen Übungen" zum Innenangriff eingesetzt.
    - Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen.
    - Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspruchung (z.B. Sturz) ausgesetzt.
    - Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatzkurzprüfung Auffälligkeiten. (z.B. Undichtigkeit)
    - Der Pressluftatmer wurder stark verschmutzt.

    Darunter steht dann noch.
    Dieses Schreiben ist mit dem Bayerischem Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt:
    -Bartels und Rieger
    -Dräger Safety
    -Interspiro
    -MSA Auer.



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