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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? | 163 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 407659 | ||
Datum | 06.06.2007 23:05 MSG-Nr: [ 407659 ] | 211984 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger Nein, es ist im laufenden Einsatz nicht mehr im Einsatz. Streiche mal das Wort Einsatz und ersetze es durch Gebrauch. Das ist nämlich der springende Punkt! Die meisten verwechseln die Bedeutung "Nach Einsatz" mit dem Ereignis Einsatz. ... aha, mit der selben Begründung werde ich dann auch: - mein hydraulisches Rettungsgerät nach einem Einsatz am 1. PKw einer eingehenden Sichtprüfung unterziehen bevor ich es am zweiten Unfallfahrzeug anwende - beim Pendelverkehr nach jeder Wasserabgabe und Wiederbefüllen des Tankes durch die Pumpe eine Trockensaugprobe durchführen (ausserdem wieder erneut Fzg. gemäß WOLKE überprüfen) - nach einer einsatzbedingtren Rücknahme von Rohren jeden Schlauch vor Wiederverwendung an der E-Stelle einer Druckprüfung unterziehen ... sehr realistisch ... Gruss Gerhard | ||||
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