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Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaVorschrift Farbe Feuerwehrfahrzeuge35 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen407442
Datum06.06.2007 08:03      MSG-Nr: [ 407442 ]9081 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Benjamin Remyalso ganz konkret muss ich wissen wieviel % von dem Fahrzeug rot sein müssen, oder welche Teile von dem Fahrzeug oder was auch immer in Hessen vorgeschrieben ist.
- allseitig mindestens 75 % rot (RAL 3000, RAL 3024 oder als Folie auch RAL 3026)
- nicht anzurechnen sind Dach-, Fenster- und Rollladenflächen
- sonstige Flächen weiß (RAL 9010) oder ähnliches Serienweiß
- Farbe der Anbauteile nach Wahl des Herstellers
- bei unlackierten Leichtmetallrollläden müssen die Zwischensäulen und möglichst breite Flächen oberhalb und unterhalb des Rollladens rot sein
- Konturmarkierung nach § 53 (10) StVZO wird empfohlen
- Dach rot oder weiß
- Dachkennzeichnung mit Kfz-Kennzeichen nach DIN 14035


Gruß
Markus

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