| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Vorschrift Farbe Feuerwehrfahrzeuge | 35 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 407442 | ||
| Datum | 06.06.2007 08:03 MSG-Nr: [ 407442 ] | 9081 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Benjamin Remy also ganz konkret muss ich wissen wieviel % von dem Fahrzeug rot sein müssen, oder welche Teile von dem Fahrzeug oder was auch immer in Hessen vorgeschrieben ist. - allseitig mindestens 75 % rot (RAL 3000, RAL 3024 oder als Folie auch RAL 3026) - nicht anzurechnen sind Dach-, Fenster- und Rollladenflächen - sonstige Flächen weiß (RAL 9010) oder ähnliches Serienweiß - Farbe der Anbauteile nach Wahl des Herstellers - bei unlackierten Leichtmetallrollläden müssen die Zwischensäulen und möglichst breite Flächen oberhalb und unterhalb des Rollladens rot sein - Konturmarkierung nach § 53 (10) StVZO wird empfohlen - Dach rot oder weiß - Dachkennzeichnung mit Kfz-Kennzeichen nach DIN 14035 Gruß Markus | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|