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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtraucherautos24 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407212
Datum05.06.2007 10:35      MSG-Nr: [ 407212 ]6942 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Udo BurkhardGesetzliche Regelungen wirst du nur für so genannte "Beschäftigte" finden, und zwar in § 5 der Arbeitsstättenverordnung (Link).
Diese Regelungen gelten erstmal nur für abhängig Beschäftigte - vom Gesetz her sind Ehrenamtliche hier außen vor - leider.
In städtischen Fahrzeugen (Arbeitsplatz!) ist somit der Schutz der Nichtraucher gegeben.


Ein Fahrzeug ist keine Arbeitsstätte im Sinne der ArbStättV. Das ergibt sich ganz eindeutig aus de Begriffsbestimmungen (§ 2).
Da sich der Nichtraucherschutz im § 5 ArbStättV eindeutig auf Arbeitsstätten und nicht auf Arbeitsplätze bezieht, kannst du hier nicht mit der ArbStättV argumentieren.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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