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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Nichtraucherautos | 24 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 407203 | ||
Datum | 05.06.2007 09:52 MSG-Nr: [ 407203 ] | 7098 x gelesen | ||
Geschrieben von Mücke Sascha Nun kann man das verbieten ...*unrealistich* Gesetzliche Regelungen wirst du nur für so genannte "Beschäftigte" finden, und zwar in § 5 der Arbeitsstättenverordnung (Link). Diese Regelungen gelten erstmal nur für abhängig Beschäftigte - vom Gesetz her sind Ehrenamtliche hier außen vor - leider. In städtischen Fahrzeugen (Arbeitsplatz!) ist somit der Schutz der Nichtraucher gegeben. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, den Schutz der ehrenamtlichen Nichtraucher auf einem kleinem Umweg herbeizuführen - und zwar über §2(1) der GUV-V A1 (Link) Da hiernach der Unternehmer (in deinem Fall die Gemeinde / Bürgermeister) verpflichtet ist, bei seinen Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei ehrenamtlichen Mitarbeitern die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften heranzuziehen, kann man durchaus auf dieser Schiene ein Rauchverbot in Feuerwehrfahrzeugen erreichen bzw. begründen. (Anmerkung: die GUV-V A1 gilt auch für alle(!) Versicherten der Gemeindeunfallversicherungen.) Meine ganz persönliche Meinung: Raucher, die im Beisein von Nichtrauchern ihrer Sucht frönen, lassen es sehr deutlich an "Anstand" fehlen. Anständige Raucher rauchen nicht im Beisein von Nichtrauchern. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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