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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 407201 | ||
Datum | 05.06.2007 09:44 MSG-Nr: [ 407201 ] | 34098 x gelesen | ||
Hallo, als ich dir die Antwort geschrieben hatte, hab ich noch nicht auf eure Web-Site geschaut und somit gewußt was ihr an Technik habt. Ich bin jetzt nur mal von meiner Wehr ausgegangen,da stell ich doch das TSF-W nicht hin wenn keine Gefahr im Verzug... Außerdem lasse ich mir diese Art von Einsätzen durch meine Bürgermeisterin absichern...wenn die sagt:"...kommt,stellt Familie XY die Saugpumpe ggf. Nass-Sauger hin...ich kläre alles weitere ab....." bin ich aus der Sache raus,immer mit Hinblick auf unsere örtliche Belange...ist sicher was anderes wenn man sowas in einer 10.000 EW-Stadt macht oder wie bei uns in einem Dorf von knapp 450 EW wo quasi jeder jeden kennt usw. Und wenn dann der Geschädigte eine Woche später zum Dienstabend oder zum Tag der offenen Tür kommt und sagt z.B."hier habt ihr 20,- ? für Mannschaftskasse/Getränkekasse".......dann ist das immer noch sein freier Wille.....oder er spendet das Geld der Gemeinde mit Verwendungsbestimmung "Nur für Feuerwehr"..dann hat die Gemeinde eben dieses Geld auch nur für die Feuerwehrbelange zu verwenden. Gruß Lars | ||||
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