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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 407193 | ||
Datum | 05.06.2007 09:08 MSG-Nr: [ 407193 ] | 34039 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Wenn der Spender bewusst sagt, dies sei eine Spende für den Feuerwehrverein, dann steht das Geld nicht der Gemeinde zu. Das hilft Dir vielleicht über die Untreue hinweg, aber nicht über die Vorteilsannahme. Der elde Spender sagt zum Beamten nach zügiger Erteilung der Baugenehmigung: "Hier die 100 ? sind für die Urlaubskasse ihres Kegelclubs e.V." Das ist gerade die Konstruktion die es für die Vorteilsnahme braucht. Gruß Sven | ||||
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