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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 407170 | ||
Datum | 05.06.2007 00:57 MSG-Nr: [ 407170 ] | 34247 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Entweder das, oder alternativ hilft dir § 83 der niedersächsischen Gemeindeordnung Geschrieben von ---NGO--- § 83 NGO - Landesrecht Niedersachsen Hm, hilft mir auch noch nicht: "soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen,"? Wer legt denn fest was "vertretbar und geboten" ist, nicht die Kummune per Gebührenordnung? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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