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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 407165 | ||
Datum | 05.06.2007 00:29 MSG-Nr: [ 407165 ] | 34067 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes Ist denn jetzt die Gemeinde eine politsch selbständige Körperschaft, oder nur örtliche Erfüllungsgehilfin einer Kreisverwaltung, Landesregierung, ...? Nene, da hat Christian schon recht. Meine Gemeinde hat vom Landratsamt schon eins vor den Latz bekommen, weil die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nicht genügend ausgeschöpft wird. Allerdings konnte man denen sehr schnell den Wind aus den Segeln nehmen, da das BayFwG dazu eindeutig sagt: Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche. Hier kann man viel reininterpretieren, z.B. dass jemand, der durch das eigentliche Schadensereignis ohnehin schon einen finanziellen Verlust einstecken musste, nicht auch noch durch die Kosten für die FF belastet werden muss. Somit wird bei uns "Keller UW" nicht abgerechnet, sehr wohl aber zB "Ölspur nach VU", da hier die Kosten ohnehin die Versicherung des Unfallverursachers trägt. Gruß Peter | ||||
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