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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY407165
Datum05.06.2007 00:29      MSG-Nr: [ 407165 ]34067 x gelesen

Geschrieben von Dirk WulfesIst denn jetzt die Gemeinde eine politsch selbständige Körperschaft, oder nur örtliche Erfüllungsgehilfin einer Kreisverwaltung, Landesregierung, ...?
Ist es nicht Teil der politischen Selbstverwaltung, über Gebühren eigener Leistungen selbst zu befinden?
Hm, dann hatte ich da was falsch verstanden!?


Nene, da hat Christian schon recht. Meine Gemeinde hat vom Landratsamt schon eins vor den Latz bekommen, weil die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nicht genügend ausgeschöpft wird.

Allerdings konnte man denen sehr schnell den Wind aus den Segeln nehmen, da das BayFwG dazu eindeutig sagt:

Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche.

Hier kann man viel reininterpretieren, z.B. dass jemand, der durch das eigentliche Schadensereignis ohnehin schon einen finanziellen Verlust einstecken musste, nicht auch noch durch die Kosten für die FF belastet werden muss. Somit wird bei uns "Keller UW" nicht abgerechnet, sehr wohl aber zB "Ölspur nach VU", da hier die Kosten ohnehin die Versicherung des Unfallverursachers trägt.

Gruß
Peter



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