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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg407154
Datum04.06.2007 23:42      MSG-Nr: [ 407154 ]34378 x gelesen

Geschrieben von Marco Heinedazu muss ich jetzt doch einmal sagen, dass unsere (Vereins-)Finanzen alles andere als undurchsichtig sind.

Darum geht es nicht. Es geht schlicht darum
a) wem das Geld zusteht
b) wer über die Verwendung des zustehenden Geldes entscheidet

a) ist unzweifelhaft zunächst die Gemeide. Die Übergabe des Geldbetrages erfolgt in unmittelbarem Zusammenhang zu einer erbrachten Diensthandlung. In soweit kann es sich nicht um etwas anderes als eine Gegenleistung für die erbrachte Leistung handeln.
Das wäre sonst wie, wenn der Handwerker nur eine Rechnung von 50? für 20 Stunden Arbeit ausstellen würde, darauf 19% Mehrwertsteuer abführen würde, und Du ihm 950? Trinkgeld geben würdest, von dem der Fiskus umsatzsteuerlich nichts hat...

b) Wenn das Geld der Gemeinde als Einnahmen zusteht, dann haben auch die gewählten Volksvertreter (und nicht irgend ein Vereinsvorstand) darüber zu beschließen, was mit dem Geld geschieht. Denn im Zweifel hat auch die Gemeinde das Material beschafft, die Ausbildung/ den Lonhausfall finanziert. Und die Tatsache daß eine mehr oder weniger großer Anteil des Einsatzgerätes der Feuerwehr vom Förderverein beschafft wurde bietet keine Grundlage dafür, im Gegenzug dafür eine Beteiligung an den Einnahmen zu erhalten (so von wegen PPP). Die Gestellung des Materials erfolgt ohne jegliche Gegenleistung.




Geschrieben von Marco HeineJeder Jahr wird auf der Jahreshauptversammlung der Kassenbericht bis ins kleinste Detail vorgelegt. Da kann jeder der anwesenden Gemeinderäte bzw. der Bürgermeister sich ein Bild von denselben machen. Bis jetzt gabs da noch nie Probleme. Im Gegenteil: Heuer hat uns die Gemeindvertretung ein besonderes Lob für die vorbildliche Kassenführung und auch für die Verwendung der Gelder ausgesprochen.

Klar. Was anderes wird auch keiner sagen. Zumal es nicht wirklich jemanden interessiert.


Noch zur Frage, Nichtabrechnung eines kostenpflichtigen Einstazes. m.W. sind Kommunen im rahmen des Haushaltsrechtes unter dem Stichwort der sparsamen Haushaltsführung verpflichtet, grundsätzlich jede Möglichkeit zur Einnahmenerzielung auszunutzen, so daß eine pauschale (einzelfallunabhängige) Nichtabrechnung kostenpflichtiger Einsätze m.E. einen Verstoß gegen diese Vorgabe darstellt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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