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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 407149 | ||
Datum | 04.06.2007 23:29 MSG-Nr: [ 407149 ] | 34129 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann und im Zweifel erfäht die Gemeinde nie, dass die gerätschaften verliehen wurden. Davon gehst du aus. Genau das habe ich jedoch bereits in meinem ersten Beitrag dazu ausgeschlossen, indem ich sinngemäß schrieb, dass die Gemeinde diese Überlassung unabhängig von der Spende berechnen kann. Ich habe mir schon etliche Gebührensatzungen angesehen und in vielen wird auch genau dieser Punkt "Überlassung von Material" ausdrücklich berücksichtigt. Gruß Peter | ||||
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