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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 407144 | ||
Datum | 04.06.2007 23:15 MSG-Nr: [ 407144 ] | 34236 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Heine Außerdem ist wie wahrscheinlich überall in Bayern die Feuerwehr mit dem Verein so stark verwoben, dass hier alles Hand in Hand geht. Außenstehende kapieren das nur schwer. Aber Tatsache ist: Es funktioniert, und das nicht schlecht. Sorry, da muss ich lachen und flapsig antworten: Das hat Al Capone auch immer behauptet. ;-) Jeder Schwarzarbeiter wird Dir erklären, warum es in der Firma alles Hand in Hand geht und Außenstehende das nicht kapieren (dürfen!) und es für ihn aber sehr lukrativ ist! Geschrieben von Marco Heine Wir haben im letzten Jahr insgesamt mehr als 11.000,- Euro aus der Vereinskasse für Feuerwehrausrüstung ausgegeben. Es macht aber doch einen Unterschied, ob der Vereinsvorstand oder der Gemeindevorstand entscheidet, was von den Geldern die durch Einsätze eingenommen wurden beschafft wird. Vielleicht will der Gemeindevorstand mit dem Geld auch seine Gemeinde im Haushaltssicherungskopnzept stützen. Wie in meinem anderen Beitrag beschrieben, kommt es darauf letztlich aber auch gar nicht, wie und wem das Geld in letzter Hinsicht zufließt. Der Text des Paragraphen ist doch leicht zu verstehen, oder: Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil (muss nicht, kann Geld sein) für sich oder einen Dritten (z.B. Förderverein) fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gruß Sven | ||||
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