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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 407138 | ||
Datum | 04.06.2007 23:04 MSG-Nr: [ 407138 ] | 34308 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Mir ist noch kein Spender untergekommen, der sagte "das ist für die Gemeinde". Es heisst regelmässig "dafür kauft ihr euch nen Kasten Bier", das heisst, der Spender will nicht, dass das Geld in den Gemeindesäckel fliesst, sondern er will den Einsatzkräften was zukommen lassen, die ihre Freizeit für seinen Keller geopfert haben. Da magst Du nicht Unrecht haben, sagte ja selbst, der Fall ist nicht 100% korrekt. Der Ausgangsfall hier war aber auch ein anderer: Hier hast Du, gegen eine kleine Spende, eine Tauchpumpe und Schläuche von der Feuerwehr und wenn Du die nicht mehr brauchst gibst Du sie zurück. Das ist Verleihen von Gerätschaften und im Zweifel erfäht die Gemeinde nie, dass die gerätschaften verliehen wurden. Zumal die Spende in diesem Fall auch gar nicht mehr für eine Leistung der Feuerwehrleute als Anerkennung ergeht, sondern aus Dankbarkeit, dass man sich die Gerätschaften nicht teuer beim Sanitärgeschäft leihen musste. Geschrieben von Peter Schmid Du vergisst dabei, dass diese Einnahmen des Vereins zum Schluss ja wieder den Gemeindesäckel entlasten, was bei "schöneres leben ... e.V." nicht zutrifft. Das vergess ich nicht. Aber der Gesetzgeber! Der denkt da nicht drüber nach, weil es für ihn einen Unterschied macht, ob der Verein nun bestimmt, was von dem Geld gekauft wird oder der Gemeindevorstand. Aber auch darauf kommt es gar nicht an, es soll niemand für eine Amtshandlung Geld erhalten (Punkt). Das einzige was der Bürger zahlen soll ist die Rechnung oder den Kostenbescheid. Man will z.B. Probleme vermeiden wie: "Gebt mir die Tauchpumpe zuerst, ich zahl 100 ? mehr als der Schmitz." und bereits den Anschein der Käuflichkeit für Verwaltungsentscheidungen verhindern. Gruß Sven | ||||
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