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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 407130 | ||
Datum | 04.06.2007 22:49 MSG-Nr: [ 407130 ] | 34389 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Mit der Entgegennahme durch die "Mitarbeiter" hat die Gemeinde ja etwas erlangt, was ihr nicht abgeliefert wird. Das ist der Schaden. Wenn ich dem Jesch 100 ? gebe und sage, das gibste dem Peter Schmid beim nächsten Forumstreffen und er macht das nicht, dann hast Du einen Schaden obwohl Du nicht mal etwas davon weißt. (ist nur ein Beispiel und nicht 100% korrekt!) Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Mir ist noch kein Spender untergekommen, der sagte "das ist für die Gemeinde". Es heisst regelmässig "dafür kauft ihr euch nen Kasten Bier", das heisst, der Spender will nicht, dass das Geld in den Gemeindesäckel fliesst, sondern er will den Einsatzkräften was zukommen lassen, die ihre Freizeit für seinen Keller geopfert haben. Geschrieben von Sven Tönnemann Die können das noch so sauber buchen, wenn ich als Amtsträger (Feuerwehr) für einen Amtshandlung (Geld für einen Dritten ("Schöneres Leben für Sven e.V." ) annehme, ist das Vorteilsnahme. Du vergisst dabei, dass diese Einnahmen des Vereins zum Schluss ja wieder den Gemeindesäckel entlasten, was bei "schöneres leben ... e.V." nicht zutrifft. Gruß Peter | ||||
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