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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 407128 | |||
Datum | 04.06.2007 22:42 MSG-Nr: [ 407128 ] | 34428 x gelesen | |||
Ich schrieb doch ganz klar, dass es der Gemeinde unabhängig von der Spende an den Verein freisteht, diese Geräteüberlassung in Rechnung zu stellen. Dumm nur wenn der Hilfeersauchende der Ansicht war (sein mußte), daß jegliche finanzielle Forderung mit Zahlung an den Verein abgeglichen ist. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Wenn die Spende doch nichts mit der Geräteüberlassung / dem Einsatz zu tun hat, warum diskustieren wir sie dann in besagtem Zusammenhang? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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