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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407126
Datum04.06.2007 22:36      MSG-Nr: [ 407126 ]34415 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidWie ein Einsatz abgearbeitet wird, ob durch Tätigwerden der Mannschaft oder nur durch Überlassung von Material, unterliegt erst mal dem Kommandanten.

Das ist ein Unterschied. Es wäre aber m.E. für die Untreue sogar egal, ob das Gerät mit oder ohne Personal vergeben wird. Entscheidend ist, dass für den Dienst der Feuerwehr Geld erlangt wird. Dieses steht der Gemeinde zu und keinem Verein, unabhängig davon, ob die Gemeinde den Einsatz separat abrechnen kann. Solange es keine Abmachung mit der Gemeinde gibt, dass das Geld einbehalten werden darf, kann es eng werden.

Geschrieben von Peter SchmidMeine Gemeinde berechnet übrigen für "Keller UW" nichts, somit entsteht ihr erst recht kein Schaden.
Mit der Entgegennahme durch die "Mitarbeiter" hat die Gemeinde ja etwas erlangt, was ihr nicht abgeliefert wird. Das ist der Schaden. Wenn ich dem Jesch 100 ? gebe und sage, das gibste dem Peter Schmid beim nächsten Forumstreffen und er macht das nicht, dann hast Du einen Schaden obwohl Du nicht mal etwas davon weißt. (ist nur ein Beispiel und nicht 100% korrekt!)


Geschrieben von Peter SchmidKommen wir zur Vorteilsnahme.
Au ja!

Geschrieben von Peter Schmid Ich gehe mal davon aus, dass der Schreiber des Ursprungspostings, wie fast überall in Bayern üblich, einen FW-Verein im Rücken hat. Wenn diese Spende sauber als Spende an diesen Verein verbucht wird, sehe ich kein Problem.
Ja nee is klar. Ich habe auch den gemeinnützigen Verein "Schöneres Leben für Sven e.V." den meine Eltern gegründet haben im Rücken. Die können das noch so sauber buchen, wenn ich als Amtsträger (Feuerwehr) für einen Amtshandlung (Geld für einen Dritten ("Schöneres Leben für Sven e.V." ) annehme, ist das Vorteilsnahme.
Du glaubst gar nicht, wegen was da heutzutage ein Faß aufgemacht wird. Da bekommen Führungskräfte der Feuerwehr eine Freikarte für eine Fachmesse geschenkt, die muss zurückgegeben werden! Überspitzt gesagt: Alles was über einen Kaffee und einen Billig-Kugelschreiber hinausgeht ist ein Problem. Ob die 100 ?-Weinflasche für die erfolgreiche Trockenlegung des Weinkellers an den Kommandanten persönlich oder den Feuerwehrverein als Tombolapreis geht, ist da völlig egal.

Kommen die betroffenen Bürger einige Tage später von sich aus auf die Idee, dem Förderverein etwas spenden zu müssen, können sie das gerne tun. Aber bitte keinen Zusammenhang mit einer Diensthandlung.

Gruß
Sven



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