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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 407104 | ||
Datum | 04.06.2007 21:02 MSG-Nr: [ 407104 ] | 34433 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause Ich denke wenn euer Kommandant dem Hauseigentümer/Mieter die Tauchpumpe soweit Ihr habt ,ggf. den Nass-Sauger überlassen hätte wär es auch gut gewesen. Verleihen von Gemeindeeigentum gegen Geld, welches nicht der Gemeindekasse zu Gute kommt? Es ist zum Glück noch nicht sehr verbreitet aber die Bereitschaft Anzeigen zu erstatten wächst. Lies Dir mal folgende Texte durch: § 266 StGB oder § 331 StGB. Muss man einfach mal auf sich wirken lassen. Ich weiß, dass die von Dir beschriebene Vorgehensweise in Feuerwehren noch weit verbreitet ist, ich weiß aber auch, dass in zugegebenermaßen deutlich krasseren Fällen Ermittlungen oder zumindest Disziplinarmaßnahmen laufen. Gruß Sven | ||||
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