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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407104
Datum04.06.2007 21:02      MSG-Nr: [ 407104 ]34433 x gelesen

Geschrieben von Lars BallhauseIch denke wenn euer Kommandant dem Hauseigentümer/Mieter die Tauchpumpe soweit Ihr habt ,ggf. den Nass-Sauger überlassen hätte wär es auch gut gewesen.
Der hätte sich mit paar Euros für die Mannschaftskasse erkenntlich zeigen können und fertig.


Verleihen von Gemeindeeigentum gegen Geld, welches nicht der Gemeindekasse zu Gute kommt? Es ist zum Glück noch nicht sehr verbreitet aber die Bereitschaft Anzeigen zu erstatten wächst. Lies Dir mal folgende Texte durch: § 266 StGB oder § 331 StGB.

Muss man einfach mal auf sich wirken lassen. Ich weiß, dass die von Dir beschriebene Vorgehensweise in Feuerwehren noch weit verbreitet ist, ich weiß aber auch, dass in zugegebenermaßen deutlich krasseren Fällen Ermittlungen oder zumindest Disziplinarmaßnahmen laufen.

Gruß
Sven



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