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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 407022 | ||
Datum | 04.06.2007 15:52 MSG-Nr: [ 407022 ] | 34330 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Manfred Kurz Außer Kunde bezahlt! Nö. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: a) es liegt ein Einsatz der Feuerwehr i.S. des FwG-BaWü vor, dann hat die Feuerwehr tätig zu werden. Ob der Einsatz später abgerechnet werden kann ist zunächst mal uninteressant b) es liegt kein Merkmal eines Einsatzes der Feuerwehr i.S. des § 2 FwG-BaWü vor, dann hat die Feuerwehr nicht tätig zu werden, auch nicht gegen Bezahlung. Die Feuerwehr hat hier keinen Ermessensspielraum, ob sie tätig wird oder nicht. Vergl. auch Schäfer/Hildingers Kommentar zum FwG-BaWü. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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