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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 407010 | ||
Datum | 04.06.2007 15:29 MSG-Nr: [ 407010 ] | 34454 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Mit den gelben Seiten? Und dem zuständigen Unternehmen übergebe ich dann die Einsatzstelle. Interessant. Wer bezahlt das? Wenn das ein Unglücksfall ist - und Du hast noch kein Gegenargument geliefert - ist das ein Einsatz für die Feuerwehr nach § 1 FSHG NRW. Der ist für den Bürger bis auf Ausnahmen kostenlos und ich wüßte im Moment nicht unter welche Ausnahme ich das packen soll. Somit bleiben die Kosten an der Gemeinde hängen, dann ist die Feuerwehr schon billiger. Alles eine Frage der Definition des Unglücksfalles, da hängt viel Geld von ab. Gruß Sven | ||||
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