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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407010
Datum04.06.2007 15:29      MSG-Nr: [ 407010 ]34454 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannMit den gelben Seiten? Und dem zuständigen Unternehmen übergebe ich dann die Einsatzstelle.

Interessant. Wer bezahlt das?
Wenn das ein Unglücksfall ist - und Du hast noch kein Gegenargument geliefert - ist das ein Einsatz für die Feuerwehr nach § 1 FSHG NRW. Der ist für den Bürger bis auf Ausnahmen kostenlos und ich wüßte im Moment nicht unter welche Ausnahme ich das packen soll.
Somit bleiben die Kosten an der Gemeinde hängen, dann ist die Feuerwehr schon billiger.

Alles eine Frage der Definition des Unglücksfalles, da hängt viel Geld von ab.

Gruß
Sven



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