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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 406993 | ||
Datum | 04.06.2007 14:50 MSG-Nr: [ 406993 ] | 34314 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christian Bergmann Tauchpumpe ist bei uns Dreh- und Angelpunkt. Was wir damit schaffen ist Grundlage. Und immer in Rechnung stellen. Die Rechnung könnte lustig werden. Wenn das ein Unglücksfall war, dann gibt es in der Regel keine Rechnung. Seit Ölspuren ein Unglücksfall sind, wäre ich mir bei Keller im Wasser nicht mehr so sicher, dass es definitiv kein Unglücksfall ist. (vgl. meinen anderen Beitrag) Gruß Sven | ||||
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