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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 406989 | ||
Datum | 04.06.2007 14:45 MSG-Nr: [ 406989 ] | 34446 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Bergmann Nur mal so geantwortet: 15 cm Wasser dürften in so ziemlich jedem Wohnbereich tödlich für das Inventar sein, was damit in Berührung kommt. Deswegen fange ich auch nach einem Rohrbruch im 2.OG nicht an die Küche auszufeudeln. Das Zeug ist hin. Und wenn ich mit Tauchpumpe auf 3-4 cm abgesenkt habe, muss das man reichen. Was ist mit der Wohnung da drunter? Wenn das Wasser da steht wird es auf Dauer der Schwerkraft folgen und die Möbel in der Wohnung darunter beschädigen oder unbrauchbar machen. Nur mal um die Diskussionsgrundlage auf einen festen Boden zu stellen: Feuerwehr (zumindest NRW!) ist zuständig bei Unglücksfällen (z.B. § 1 FSHG NRW). Unter Unglücksfall ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht. (vgl. OVG NRW Urteil vom 16.02.2007, 9 A 4239/04) Beschädigung von Mobiliar unterhalb gelegener Wohnungen, Durchfeuchtung des Mauerwerks bei länger stehendem Wasser, Beschädigung von weiteren Gegenständen durch ansteigendes Wasser ... Jetzt erklärt mir mal wie Ihr aus der Nummer rauskommen wollt, mit der Begründung "ist kein Feuerwehreinsatz". Ich tue mich auch schwer und argumentiere idR nur mit der Mindestsaughöhe der Tauchpumpe, da ist für den Bürger relativ einfach zu verstehen. Wir haben nun mal kein Fahrzeug auf dem ein Wassersauger drauf ist. Gruß Sven | ||||
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