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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Nds | 406981 | ||
Datum | 04.06.2007 14:30 MSG-Nr: [ 406981 ] | 34426 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Thomas Kerscher Das hätte sicherlich negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgermeister wird auch nicht gerade begeistert sein! Spinnen wir mal weiter :-) Was sagt den der Bürgermeister, wenn er die Liste für den Lohnausfall bekommt? Ist die ÖA dann immer noch wichtiger? Keller auspumpen ist eine Sache aber bist auf den letzten Tropfen ist dann doch etwas übertrieben. Ihr werdet ja auch nicht im Rahmen der Eigentumssicherung neu tapezieren... Klar, für den Bürger ist es einfach, 112 anrufen und Hilfe kommt sofort. Dennoch heißt das doch nicht nicht, dass der einzelne Bürger alles gemacht bekommt. Feuerwehr ist eine Rettungsorganisation und keine Hausmeisterfirma. Nochmal zurück zum (mehr oder weniger erfreuten) Bürgermeister; wenn in der Zeit, in der die FM den Keller schrubben ein ernster Unfall passiert, dann ist die ÖA auch ungünstig: "Hilfsfrist nicht eingehalten, weil FM Keller schrubben"... Wie man es macht, es ist oft falsch ;-) BTW Sind solche Einsätze (mal außerhalb von Großschadenslagen mit Kat-Alarm) gebührenpflichtig? Gruß JE | ||||
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