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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 406960 | ||
Datum | 04.06.2007 13:17 MSG-Nr: [ 406960 ] | 34383 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Yep. Vor allem ist es ja überraschend, dass ein Keller vollaufen kann. Und eine Gefrietruhe mit Inhalt sehe ich als nicht unbedingt schützenswertes Gut an. Wenn man da natürlich die guten antiken Möbel reinstellt ... Pech gehabt. Ahja, und Kellerwohnung? Auch Pech gehabt? Warum sind Wertsachen im Keller weniger wert als im EG oder OG? Nur mal so gefragt? Des weiteren hab ich es schon erlebt das das Wasser und der Schlamm im Wohnzimmer standen. Was dann? Geschrieben von Christian Bergmann Aber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet. Ja die stehn im Gerätehaus, das sie ja nicht Schmutzig werden! Super! Wofür habt Ihr den Wassersauger? Ich denke nicht das es nötig ist einen Keller nach dem Einsatz trocken und besenrein zu verlassen, man sollte aber schon im Rahmen der Möglichkeiten handeln. Wenn ich so ein Ding habe setzte ich es auch ein. MfG. Sebastian Geschrieben von Christian Bergmann Andersrum bietet sich ja an die Einsatzstelle erst mal mit ELW zu sichten. (Oder mit Privat-PKW). Beim Stichwort Keller unter Wasser oder bei Unwetterlagen sowieso. Einsatzleiter bzw. entsprechend qualifizierte Führungskraft fährt die Einsatzstellen ab, Erkundet und legt Priorität und entsprechende Einsatzmittel fest. Geschrieben von Christian Bergmann Hat aber dann wieder den Nachteil, dass weitere Einheiten nachkommen. Also Fahrzeug- und Personal Overkill wegen eines läppischen Keller unter Wasser. Daher vorher die Einsatzstelle sichten. Geschrieben von Christian Bergmann Und immer in Rechnung stellen. Ist bei uns Sache der Gemeinde. Halt ich mich als Feuerwehr heraus. Geschrieben von Christian Bergmann Obwohl das evtl. dann einfach an die Versicherung weitergegeben wird. Warum auch nicht wenn ich eine Versicherung habe welche die Kosten übernimmt? Geschrieben von Christian Bergmann Rundum-Sorglos-Mentalität mit hohem Es gibt durchaus Bürger die wissen das die Feuerwehr von ihrem Geld bezahlt wird und die eben dann auch Anspruch erheben (ob gerechtfertig oder nicht sei dahingestellt), das ihnen die Feuerwehr hilft. Da mit müssen wir leben. | ||||
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