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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 406905 | ||
Datum | 04.06.2007 10:11 MSG-Nr: [ 406905 ] | 34366 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thomas Kerscher Aber wenn schon mal die Feuerwehr da ist, wird es auch schwierig sein einfach wieder nach Hause zu fahren, ohne einen Handgriff zu tun. Führen wir den Fall weiter aus: Wir haben beispielsweise nix gemacht und gesagt, bei so geringer Wassertiefe machen wir nichts! Das hätte sicherlich negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgermeister wird auch nicht gerade begeistert sein! Würde sich die Sache verbessern wenn Du eine konkrete Zahl hättest, dann anrückst und sagst das Du jetzt wieder abfährst weil 5cm zu wenig im Keller sind? Die Auswirkungen auf die Öffentlickeitsarbeit wären die Selben. Nur das beim nächsten mal der Wasserhahn aufgedreht wird bis der Keller voll genug ist. Die Frage ob und wann man bei Wasser im Keller tätig wird lässt sich nicht in "cm" beantworten. Da muss man meiner Meinung nach im Einzelfall betrachten. Welche Gefahren sind vorhanden? Strom, Öl, ect.. Welche Sachwerte gilt es zu Schützen? Nur den alten Rassenmäher oder vielleicht antike Möbel oder Bilder die im Keller stehen? Ist es den Bewohner zuzumuten das Wasser selbst zu beseitigen? Stell dir mal vor Du hast ein älteres Ehepaar und nicht mehr ganz rüstig, würdest Du ihnen die Hilfe mit Hinweis auf ein Gesetz verweigern? Würden wohl die wenigsten tun. Deshalb: Erkunden - Entschluss fassen - Handeln MfG. Sebastian (meine Meinung!) | ||||
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