Stimmt, habe ich noch nicht!
Da bei uns schon zwei heftigere Unwetter mit bis zu 70 vollgelaufenen Kellern auftraten (mehr als 50cm Wasser im Keller), wurde beschlossen, sich auch mehr auf die Technische Hilfeleistung in Bezug auf Hochwasser zu konzentrieren. U.a. wurde hier auch ein größerer Nassstaubsauger angeschafft. Natürlich kommt dieser zum Einsatz und wir verwenden ihn auch bei vollgelaufenen Kellern bzw. Wasserschäden! Aber der eigentliche Grund meines Beitrags war, zu erfahren, ob es vll. nicht sogar irgendwo geregelt ist (Bay.FW-Gesetz), aber welchen Ausmaßen man Wasserschäden zu Feuerwehreinsätzen zählen darf!
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