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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen406854
Datum03.06.2007 22:28      MSG-Nr: [ 406854 ]34541 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Christi@n PannierWo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr.

§2 Abs.2

Geschrieben von Christi@n PannierIm übrigen: Ist der Keller erstmal vollgelaufen, dann ist der Schaden da
Das sehe ich anders, bei 15 cm Wasser ist vieleicht noch kein Schaden entstanden, kann aber noch entstehen wenn z.B. die Esstrichversiegelung nachgibt und das Wasser darunter läuft.
Auch eine evtl. Gefahr durch Elektrischen Strom sehe ich als gegeben, vor allem wenn evtl. Mehrfachsteckdosen auf dem Fußboden liegen. Hier kann dann sogar eine Lebensbedrohliche Lage, welche durch den Laien nicht sofort erkennbar ist, entstehen.

Gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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