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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? | 97 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 406854 | ||
Datum | 03.06.2007 22:28 MSG-Nr: [ 406854 ] | 34541 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Christi@n Pannier Wo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr. §2 Abs.2 Geschrieben von Christi@n Pannier Im übrigen: Ist der Keller erstmal vollgelaufen, dann ist der Schaden da Das sehe ich anders, bei 15 cm Wasser ist vieleicht noch kein Schaden entstanden, kann aber noch entstehen wenn z.B. die Esstrichversiegelung nachgibt und das Wasser darunter läuft. Auch eine evtl. Gefahr durch Elektrischen Strom sehe ich als gegeben, vor allem wenn evtl. Mehrfachsteckdosen auf dem Fußboden liegen. Hier kann dann sogar eine Lebensbedrohliche Lage, welche durch den Laien nicht sofort erkennbar ist, entstehen. Gruß T.Mönnich Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | ||||
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