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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio406826
Datum03.06.2007 20:38      MSG-Nr: [ 406826 ]34759 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen M@yerok - bei 15cm auf grosser Fläche meiner Ansicht nach gerechtfertig

Das sehe ich anders.
Es brennt nicht und es liegt wohl auch kein öffentlicher Notstand vor, vor dessen Gefahren das Gemeinwesen geschützt werden muß. Lebensbedrohliche Lagen sind ebenfalls Fehlanzeige. Wo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr.
Im übrigen: Ist der Keller erstmal vollgelaufen, dann ist der Schaden da, d.h. die Feuerwehr verhindert auch keine Schäden (es sei denn, es drohe eine massive weitere Flutung des Kellers).
Ich bin der Meinung, dass in der Mehrheit der Fälle Wasser in einem Keller keinen Einsatz für die Feuerwehr darstellt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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