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Polizei
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RubrikSonstiges zurück
ThemaWie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen?38 Beiträge
AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern406384
Datum01.06.2007 01:47      MSG-Nr: [ 406384 ]9419 x gelesen

Hallo Stephan!

klar
klar
klar

Das Ding mit dem Versicherungsschutz ist uns bekannt, aber auch allen Lehrern?

Die Feuerwehrdienstpflicht hat auch etliche Ausnahmen. Gilt u.a. nicht für Pol, JVA. BW, Zivis, RD, teilw Post und Bahn, Förster und allem sonstigen, wo für die Allgemeinheit nicht gut wäre. Für Schüler gilt die m.W. nach ebenfalls nicht. Entsprechend gibts für diese Personengruppen auch keinen Freistellungsanspruch.

Richtig, daß dich mit der Volljährigkeit niemand mehr zum Schulbesuch zwingen kann, aber du "willst" ja. Mit allen Rechten und Pflichten. Bekundet durch deine Schul- /Studieneinschreibung oder einem Ausbildungsvertrag.
Und dummerweise dürfen zu den Prüfungen nur Leute zugelassen werden, die die vorgeschriebene Anzahl von Stunden in der Schule geschlafen haben.
Ist wie beim Führerschein, die Fragebögen 3x durcharbeiten würde für die Prüfung auch reichen, und trotzdem muß man viele Stunden lang in der Fahrschule hocken.

Aber hier gehts ja um den Spagat, eigentlich im Unterricht zu sein sollen und gleichzeitig helfen wollen, ohne durch den Einsatz gleich seine Schullaufbahn bzw. sein Zeugnis zu gefährden.
Eine Entschuldigung, die ein unbedarfter als Eingeständnis zum schuldhaften Fehlen werten könnte, wäre hier natürlich äußerst schlecht. Also muß die "Entschuldigung" ein schön offizieller Fetzen sein. Und zuviel "Unwohl/Krank" ist klaro auch nicht gut.


Geschrieben von Stephan Breuer Und uns wurde immer gesagt, dass man nicht prophylaktisch krank werden kann. ;-)
Du meinst, ich hätte damals gar nicht die 2-3mal nach ´nem etwas längeren Kartenspielabend noch gleich in der Nacht per Fax meine Krankmeldung abgeben dürfen, weil ich zu der Zeit ja noch gar nicht Krank war und nur vorausgeahnt hab daß sich der Alkohol erst noch negativ bemerkbar machen wird? :grins

gruß
Finki


-> Kann man sich eigentlich prophylaktisch entschuldigen? Wenn ja, dann tu ich´s gleich.
Meine persönliche Meinung ist, daß auch wenn Studenten nicht mehr wie kleine Kinder behandelt werden, sich manches Gejammere doch sehr nach Kleinkind anhört.
Anwesenheitspflicht -wie schrecklich! In meinen Augen hat ein Student schon aus moralischen Gründen eine generelle Anwesenheitspflicht (mit gaaanz wenigen Ausnahmen). Er hat ein Privileg und ggf. auch noch Bafög. Und anschließend auf ewig einen Studienabschluß mit entsprechender Stellung und hoffentlich dem entsprechenden Wissen.
Angenommen ich würde erfahren, daß mein Zahnarzt 1/8tel seiner Vorlesungen nicht besucht hätte, dann wäre mir sein Doktortitel egal. Er könnte sich dann einen neuen Patienten suchen!



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