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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406256
Datum31.05.2007 13:13      MSG-Nr: [ 406256 ]10702 x gelesen

Geschrieben von Oliver Sandersi.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen

Richtig. Und da man bereits mit 16 einen FS erwerben kann, ist die Probezeit eben relativ.

Geschrieben von Oliver Sandersund ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen.

Ich halte eine Fahrpraxis für notwendig, jedoch eine Zeitangabe wird dieser Notwendigkeit nunmal nicht gerecht - auch wenn da ständig von gesprochen wird.

Geschrieben von Oliver SandersKann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis.


Ja, eben.

Geschrieben von Oliver SandersWenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben:

- Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis
- 1 Jahr Fahrpraxis im privaten Bereich sollte mind. vorliegen


Nö. X Km sollten vorliegen. Ein Jahr sagt gar nichts aus.

Geschrieben von Oliver Sanders- ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich
- Einweisungsfahrt auf entsprechendes FW-Fahrzeug
- Maschinisteneinweisung für das Fahrzeug
- Fahrten bei Übungen durchführen
- Erlaubnis erteilen zum Fahren des Fahrzeugs bei Einsätzen und Übungen


Ack. So sehe ich das auch.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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