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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406256 | ||
Datum | 31.05.2007 13:13 MSG-Nr: [ 406256 ] | 10702 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Sanders i.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen Richtig. Und da man bereits mit 16 einen FS erwerben kann, ist die Probezeit eben relativ. Geschrieben von Oliver Sanders und ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen. Ich halte eine Fahrpraxis für notwendig, jedoch eine Zeitangabe wird dieser Notwendigkeit nunmal nicht gerecht - auch wenn da ständig von gesprochen wird. Geschrieben von Oliver Sanders Kann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis. Ja, eben. Geschrieben von Oliver Sanders Wenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben: Nö. X Km sollten vorliegen. Ein Jahr sagt gar nichts aus. Geschrieben von Oliver Sanders - ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich Ack. So sehe ich das auch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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