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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 406237 | ||
Datum | 31.05.2007 12:13 MSG-Nr: [ 406237 ] | 10805 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Tach auch. hab ich ja auch nicht behauptet. Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Oliver Sanders genau. Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Oliver Sanders i.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen - und ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen. Kann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis. Wenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben: - Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis - 1 Jahr Fahrpraxis im privaten Bereich sollte mind. vorliegen - ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich - Einweisungsfahrt auf entsprechendes FW-Fahrzeug - Maschinisteneinweisung für das Fahrzeug - Fahrten bei Übungen durchführen - Erlaubnis erteilen zum Fahren des Fahrzeugs bei Einsätzen und Übungen Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | ||||
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