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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen406237
Datum31.05.2007 12:13      MSG-Nr: [ 406237 ]10805 x gelesen

Geschrieben von Stefan BrüningTach auch.

Geschrieben von Oliver Sanders
Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen.


Das ist Definitionssache. Ein 20jähriger muss nicht zwangsläufig ein Führerscheinneuling sein.


hab ich ja auch nicht behauptet.

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Oliver Sanders
Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen.
Richtig. Und die hat gar nix mit dem Alter zu tun.


genau.

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Oliver Sanders
Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein.
Gerade DIE ist überhaupt kein Kriterium. Meine Probezeit war genau einen Tag vor der Prüfung Klasse B vorbei. Und jetzt?


i.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen - und ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen. Kann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis.

Wenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben:

- Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis
- 1 Jahr Fahrpraxis im privaten Bereich sollte mind. vorliegen
- ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich
- Einweisungsfahrt auf entsprechendes FW-Fahrzeug
- Maschinisteneinweisung für das Fahrzeug
- Fahrten bei Übungen durchführen
- Erlaubnis erteilen zum Fahren des Fahrzeugs bei Einsätzen und Übungen


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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