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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 406212 | ||
Datum | 31.05.2007 11:18 MSG-Nr: [ 406212 ] | 10658 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner Ist wahrscheinlich noch bei vielen verbreitet, weil man früher den LKW Führerschein erst ab 21 machen durfte und wird dann auf die heutige Situation bzw auf die Erlaubnis für Einsatzfahrten umgesetzt. War vor ein paar Wochen auch in nem anderen Thread wo jemand meinte dass man den LKW-Führerschein auch heut noch erst mit 21 machen darf. ...und dann gibts noch "irgendwelche" Regelungen, die es untersagen unter dem magischen Alter von 21 Jahren GEWERBLICH Lastwagen einer bestimmten Gewichtsklasse zu fahren, was dann zur allgemeinen Verwirrung beiträgt. Grüße Magnus | ||||
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