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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW406209
Datum31.05.2007 11:09      MSG-Nr: [ 406209 ]10749 x gelesen

Geschrieben von Magnus HammerlWo hast du das gehört?

Ist wahrscheinlich noch bei vielen verbreitet, weil man früher den LKW Führerschein erst ab 21 machen durfte und wird dann auf die heutige Situation bzw auf die Erlaubnis für Einsatzfahrten umgesetzt. War vor ein paar Wochen auch in nem anderen Thread wo jemand meinte dass man den LKW-Führerschein auch heut noch erst mit 21 machen darf.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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