| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Amtshaftung bei Beschaffungen | 18 Beiträge |
| Autor | Günt8er 8K., Reute / Baden-Württemberg | 406185 |
| Datum | 31.05.2007 09:50 MSG-Nr: [ 406185 ] | 8399 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
ein Vorschlag wäre hierzu eine Bedarfsanalyse für bzw. über die Gemeinde zuerstellen und hierzu den einen oder anderen Fachmann hinzu zu ziehen. Desweiteren könnte auch von der Feuerwehr (Wehrführer) aus eine offizielle Stellungnahme abgegeben werden, in der deutlich gemacht wird, dass bei der Beschaffung eines TSF der Brandschutz von seiten der Feuerwehr nicht mehr gewährleistet werden kann gerade ind er hinsicht auf die Zukunft.
Gruß Günter
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