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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
| Autor | Fran8k E8., Schlüchtern / Hessen | 406143 | ||
| Datum | 30.05.2007 23:04 MSG-Nr: [ 406143 ] | 10727 x gelesen | ||
Moin... Also meiner Meinung nach sollte jeder (egal welchen Alters und Fahrpraxis in zivil) bevor er im Einsatz mit Blauhorn über die Strasse Jagen darf eine Unterweisung durch einen GF oder ähnliches (erfahrener MA) machen. Grund: auch mit zehn Jahren unfallfreies Autofahren mache ich bei Einsätzen eventuell Fehler. Und für die Führungsebene und den Fahrer selbst gibt es zumindesest eine Absicherung fürs Gewissen. Außerdem sollten "Neue" vielleicht bei Übungen und Alarmübungen das ganze mal üben. Kenne es auch aus dem Rettungdienst nicht anders, das erstmal eine Unterweisung und gegebnenfalls regelmäßiges Sicherheits-Fahrtraining gemacht wird... GRuß Frank Meine Meinung und nicht meiner Organisation. | ||||
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