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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406137 | ||
Datum | 30.05.2007 22:49 MSG-Nr: [ 406137 ] | 10687 x gelesen | ||
Nabend, Geschrieben von Volker Ehrhardt
Das mag vielleicht als interne Dienstanweisung bei einigen Feuerwehren oder auch HiOrgs existieren. Allgemein gibts da keine Beschränkung. Geschrieben von Volker Ehrhardt
Das Alter hat nur begrenzt etwas damit zu tun, ob jemand in der Lage ist, solche Fahrten durchzuführen. Somit halte ich die Regelung für mindestens überflüssig. Was bringt es mir, wenn der 25jährige in seinen Jahren nur 2000 km in Mamas Corsa gefahren hat und im Gegenzug der 20jährige in vielen verschiedenen Fahrzeugen zigtausend. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass gerade bei Großfahrzeugen schon von der Natur der Sache, dass die meisten älter als 21 sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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