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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406137
Datum30.05.2007 22:49      MSG-Nr: [ 406137 ]10687 x gelesen

Nabend,

Geschrieben von Volker Ehrhardt
habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen.


Das mag vielleicht als interne Dienstanweisung bei einigen Feuerwehren oder auch HiOrgs existieren. Allgemein gibts da keine Beschränkung.

Geschrieben von Volker Ehrhardt
Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben.


Das Alter hat nur begrenzt etwas damit zu tun, ob jemand in der Lage ist, solche Fahrten durchzuführen. Somit halte ich die Regelung für mindestens überflüssig.
Was bringt es mir, wenn der 25jährige in seinen Jahren nur 2000 km in Mamas Corsa gefahren hat und im Gegenzug der 20jährige in vielen verschiedenen Fahrzeugen zigtausend.

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass gerade bei Großfahrzeugen schon von der Natur der Sache, dass die meisten älter als 21 sind.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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