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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 406111 | ||
Datum | 30.05.2007 21:38 MSG-Nr: [ 406111 ] | 10646 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Ehrhardt habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen. Hab ich auch noch nie gehört. Würde auch bedeuten, das Zivis beim Rettungsdienst nicht mit Blauhorn fahren dürfen... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Tippe eher auf eine örtliche Regelung, um das Jungvolk erst ein paar Jahre Fahrpraxis machen zu lassen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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